Informieren Sie sich über wichtige Themen wie das Gemeinschaftsprojekt „Nah & Fair“, erfahren Sie mehr über die Finanzierung Ihres Wunschgartens sowie Steuertipps und erhalten Sie unter der Rubrik „Downloads“ informative Dokumente rund um den Garten- und Landschaftsbau.
Steuertipp
Egal ob für Ihre Gartenanlage in Mülheim, Essen, Düsseldorf, Bochum, Ratingen, Herne oder Mettmann – Schröer steht Ihnen auch bei steuerlichen Fragen zur Verfügung. Wussten Sie, dass auch Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind? Dies gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter.
Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen wie z. B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, sind im Jahr 2009 nochmals ausgeweitet worden. Im Jahr 2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass diese Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage von Gärten in Anspruch genommen werden können:
Diese Arbeiten können aktuell mit 20 % von maximal 6.000 € – also 1.200 € – steuerlich in Ansatz gebracht werden (§35a Abs. 2 Satz 2 EStG). Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen – zu denen z. B. die Gartenpflege gehört – seit dem Jahr 2009 mit 20 % von maximal 20.000 € – also 4.000 € angerechnet werden.
Downloads
Sie finden im Folgenden eine Auswahl verschiedener Dokumente rund um den Garten- und Landschaftsbau, die wir Ihnen als weiterführende Informationen gerne nahelegen wollen. Bei Rückfragen stehen Ihnen die kompetenten und motivierten Mitarbeiter von Schröer jederzeit zur Verfügung.